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Jahresbescheinigung

Die Jahresbescheinigung erhält folgende Angaben:
Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)
Ausländische Einkünfte und Steuern (Anlage AUS)
Sonstige Einkünfte - wie beispielsweise private Veräußerungsgeschäfte (Anlage SO)

Die Jahresbescheinigung ersetzt jedoch nicht Ihre Jahressteuerbescheinigung und wird Ihnen online zur Verfügung gestellt.

Dies betrifft die entsprechenden Bescheinigungen für die Jahre 2008 und früher.

Ab 2009 wird es folgende Bescheinigungen geben


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